AGB für Seminare, Coachings, Therapie und Einzelsessions

Eva Asam
Dickertsmühlstrasse 19
D-83209 Prien am Chiemsee
+49 (0) 176 23606278
eva@neuland-besser-leben.de

§1 Geltungsbereich

1.1   Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching- und Seminar-Veranstalters sowie für Einzelsessions und Therapiestunden nach dem Heilpraktikergesetz, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.

1.2   Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

§2 Vertragsgegenstand

2.1   Der Veranstalter bietet Seminare, Coachings und therapeutische Sitzungen an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter auf seiner Webseite bekannt gegeben.

2.2   Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:

Teilnahme an einem ausgewählten Kurs, Workshop oder Coaching/Einzelstunde/Therapiestunde

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

3.1   Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Email oder durch Absenden des Online-Formulars auf der Webseite des Veranstalters.

3.2   Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Anmeldung eine Anmeldebestätigung bzw. Absage wenn die Veranstaltung ausgebucht ist.

3.3   Die Anmeldung ist verbindlich.

3.4   Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

3.5   Der Veranstalter behält sich vor, bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.

3.6   Das Rücktrittsrecht besteht für den Veranstalter jedoch nur, wenn er die zu dem Rücktritt führenden Umstände nachweisen und dem Teilnehmer ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 4 Vertragsdauer und Vergütung

4.1   Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

4.2   Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Der Teilnehmer kann per Überweisung oder in bar seiner Zahlungspflicht nachkommen.

  • Gebühren für Kurse und Workshops sind sofort nach Buchung fällig. Zahlungseingang gilt als Platzreservierung. Wird eine Anzahlung angeboten, gilt auch diese als verbindliche Reservierung.
    Einzelstunden können entweder im Voraus bezahlt werden oder in bar gegen Quittung nach der Stunde. Nach Vereinbarung ist auch eine Rechnungsstellung möglich, die sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig wird.
  • Firmenkurse sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

            4.5   Sämtliche Leistungen des Veranstalters werden bis auf Weiteres gemäß § 19 UStG (1)            ohne Umsatzsteuer ausgewiesen

§ 5 Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen

5.1   Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

5.2   Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Dies gilt nicht, wenn der Teilnehmer den Nachweis erbringen kann, dass kein oder lediglich ein geringer Schaden entstanden ist.

§ 6 Rücktritt und Umbuchung

Für Seminare, Workshops und Kurse muss die Stornierung schriftlich erfolgen. Die Höhe der Stornierungsgebühr hängt vom Zeitpunkt ab:

  1. Ab Anmeldung gilt für eine Stornierung eine Stornierungsgebühr von 20 €.
  2. Bis zu 15 Tagen vor Beginn, 40 % von der Teilnahmegebühr
  3. Bis zu 7 Tagen vor Beginn der Veranstaltung erhöht sich diese auf 80% der Teilnahmegebühr.
  4. Danach ist die komplette Teilnahmegebühr nicht mehr erstattungsfähig.
  5. Nach Beginn der Veranstaltung ist keine Stornierung mehr möglich.

Sofern eine Umbuchung möglich ist, kann diese gegen eine Gebühr von 20 € pro Person durchgeführt werden. Eine Umbuchung liegt nur dann vor, wenn mit dem Umbuchungswunsch gleichzeitig der neue Teilnahmetermin vertraglich festgelegt wird, ansonsten handelt es sich um eine Stornierung. Eine Umbuchung ist nur in Rücksprache mit dem Veranstalter möglich. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. Es kann auch eine Ersatzperson für die Teilnahme genannt werden. Hierbei werden nur die 20 Euro Umbuchungsgebühr fällig.

Bei Einzelterminen und Coachings ist eine mündliche Terminänderung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich. Danach behält sich der Veranstalter vor, das vereinbarte Honorar in voller Höhe zu berechnen.

§ 7 Allgemeine Teilnahmebedingungen

7.1   Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr nicht zu erstatten. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.2   Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

7.3   Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr hier nicht zu erstatten.

7.4   Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

7.5   Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen. Der Nachweis eines geringeren Aufwandes bleibt dem Teilnehmer unbenommen.

7.6   Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner  eigenen Unfallversicherung versichert.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und persönlichen Aussagen des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.

§ 9 Haftung

9.1       Die Teilnahme an allen Angeboten von Eva Maria Asam erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr. Teilnehmer mit akuten behandlungsbedürftigen Krankheiten sind von den Kursen ausgeschlossen. Sollte eine Krankheit erst nach der Anmeldung auftreten, ist der Teilnehmer verpflichtet, der Kursleitung dies unverzüglich anzuzeigen, und kann erst nach Genesung wieder an dem Kurs teilnehmen. Die Einhaltung dieser Regeln obliegt dem Teilnehmer. Bei offensichtlichen Erkrankungen kann die Kursleitung den Teilnehmer bis zur Genesung von der weiteren Teilnahme an dem Kurs ausschließen.

9.2 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.

9.3   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (9.2) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.